MiCAR-Lizenz beantragen: CASP-Zulassung, Voraussetzungen und Verfahren bei der BaFin
Seit dem Ende der Übergangsfrist am 1. Juli 2026 dürfen Kryptowerte-Dienstleistungen in der EU nur noch mit einer Zulassung nach der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) erbracht werden. Für Anbieter ist die Zulassung als Crypto-Asset Service Provider (CASP) damit zur Voraussetzung des Geschäftsbetriebs geworden.
Wer den Antrag noch nicht gestellt hat, gerät angesichts der Verfahrensdauer in eine Versorgungslücke, in der ein rechtskonformer Betrieb nicht möglich ist. Für die Geschäftsleitung kann das erhebliche Folgen haben.
Dieser Beitrag richtet sich an Krypto-Dienstleister, Gründer und Geschäftsleitungen. Er erklärt, wer eine Lizenz benötigt, welche Voraussetzungen gelten, wie das Verfahren bei der BaFin abläuft und welche Risiken bei fehlender Zulassung drohen.
Wer eine CASP-Zulassung benötigt
MiCAR erfasst eine Reihe von Kryptowerte-Dienstleistungen. Zulassungspflichtig ist insbesondere, wer gewerblich eine Handelsplattform betreibt, Kryptowerte gegen Geld oder andere Kryptowerte tauscht, Kryptowerte für Dritte verwahrt und verwaltet, Aufträge ausführt, platziert oder annimmt und übermittelt oder zu Kryptowerten berät und Portfolios verwaltet.
Wer eine dieser Dienstleistungen für Kundschaft in der EU anbietet, benötigt eine Zulassung in einem Mitgliedstaat. Über das sogenannte Passporting wirkt die Zulassung anschließend europaweit.
Rechtlicher Rahmen: die wesentlichen Voraussetzungen
Die Zulassung setzt voraus, dass das Unternehmen die aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt. Im Kern gehören dazu ein Sitz und eine tatsächliche Geschäftsleitung in der EU, zuverlässige und geeignete Leitungspersonen, ausreichende Eigenmittel, wirksame Strukturen für Risikomanagement, Compliance und Beschwerdebearbeitung, geldwäscherechtliche Vorkehrungen einschließlich der Travel Rule sowie die sichere, getrennte Verwahrung von Kundengeldern und Kryptowerten.
Praxishinweis: Die Qualität und Vollständigkeit der Antragsunterlagen bestimmen maßgeblich die Verfahrensdauer. Eine sorgfältige Vorbereitung reduziert Rückfragen und beschleunigt das Verfahren.
Aktuelle Entwicklungen: Ablauf und Dauer
Das Zulassungsverfahren wird in Deutschland bei der BaFin geführt. Praxisrelevant sind:
- Antragsumfang: Geschäftsplan, Angaben zu Organisation und Personen sowie die erforderlichen Konzepte und Nachweise.
- Prüfung: Kontrolle der Vollständigkeit und der inhaltlichen Voraussetzungen, regelmäßig mit Nachforderungen.
- Dauer: realistisch mehrere Monate, häufig im Bereich von etwa sechs bis zwölf Monaten.
- Stichtag: seit dem 1. Juli 2026 ist der Betrieb ohne Zulassung unzulässig.
Achtung: Die Erbringung zulassungspflichtiger Dienstleistungen ohne die erforderliche Zulassung kann aufsichtsrechtliche Maßnahmen, die Untersagung des Geschäftsbetriebs und strafrechtliche Verantwortung der Geschäftsleitung nach sich ziehen.
Die Grundlagen im Überblick
Vier Fragen bestimmen den Zulassungsbedarf und die Vorbereitung:
- Welche meiner Tätigkeiten sind zulassungspflichtige Kryptowerte-Dienstleistungen?
- Erfüllt das Unternehmen die Anforderungen an Sitz, Substanz und Eigenmittel?
- Stehen wirksame Organisations-, Compliance- und Geldwäschestrukturen?
- Sind Kundengelder und Kryptowerte sicher und getrennt verwahrt?
Die Antworten zeigen, wie weit der Weg zur Zulassung noch ist und wo nachzusteuern ist.
Was Anbieter jetzt tun sollten
Zulassungspflicht klären. Prüfen Sie, welche Ihrer Tätigkeiten unter MiCAR fallen.
Antrag zügig vorbereiten. Bereiten Sie Geschäftsplan, Konzepte und Nachweise vollständig auf, um Rückfragen zu vermeiden.
Organisation aufbauen. Errichten Sie die geforderten Governance-, Compliance- und Geldwäschestrukturen.
Betriebsrisiken steuern. Klären Sie, wie sich der Betrieb bis zur Zulassung rechtskonform gestalten lässt.
So unterstützt Sie Kryptoanwalt.de
Wir begleiten Krypto-Dienstleister durch das gesamte Zulassungsverfahren nach MiCAR. Wir prüfen die Zulassungspflicht Ihres Geschäftsmodells, bereiten den Antrag und die Konzepte auf, begleiten die Kommunikation mit der BaFin und unterstützen beim Aufbau der geforderten Strukturen, strukturiert, spezialisiert und mit Durchsetzungskraft.
FAQ
Welche Krypto-Dienstleistungen sind nach MiCAR zulassungspflichtig?
Zulassungspflichtig sind unter anderem der Betrieb einer Handelsplattform, der Tausch von Kryptowerten, die Verwahrung und Verwaltung für Dritte, die Ausführung, Platzierung und Übermittlung von Aufträgen sowie Beratung und Portfolioverwaltung. Wer eine dieser Dienstleistungen für EU-Kunden erbringt, benötigt eine CASP-Zulassung.
Wie lange dauert das Zulassungsverfahren bei der BaFin?
Realistisch ist mit mehreren Monaten zu rechnen, häufig im Bereich von etwa sechs bis zwölf Monaten. Die Dauer hängt stark von der Qualität und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Eine sorgfältige Vorbereitung reduziert Rückfragen und beschleunigt das Verfahren.
Welche Voraussetzungen muss mein Unternehmen erfüllen?
Erforderlich sind ein Sitz und eine tatsächliche Geschäftsleitung in der EU, zuverlässige und geeignete Leitungspersonen, ausreichende Eigenmittel, wirksame Organisations- und Compliance-Strukturen, geldwäscherechtliche Vorkehrungen einschließlich der Travel Rule sowie eine sichere, getrennte Verwahrung von Kundengeldern und Kryptowerten.
Was passiert, wenn ich ohne Zulassung weiterarbeite?
Die Erbringung zulassungspflichtiger Dienstleistungen ohne Zulassung ist unzulässig und kann aufsichtsrechtliche Maßnahmen, die Untersagung des Geschäftsbetriebs und strafrechtliche Folgen für die Geschäftsleitung nach sich ziehen. Angesichts der Verfahrensdauer sollte der Antrag daher so früh wie möglich gestellt werden.
Gilt eine CASP-Zulassung in der ganzen EU?
Ja. Über das Passporting wirkt eine in einem Mitgliedstaat erteilte CASP-Zulassung europaweit. Der Anbieter kann seine Dienstleistungen damit nach Anzeige auch in anderen Mitgliedstaaten erbringen, ohne dort ein weiteres vollständiges Verfahren zu durchlaufen.
Ich habe den Antrag noch nicht gestellt, was bedeutet das nach dem Stichtag?
Seit dem 1. Juli 2026 ist die Erbringung zulassungspflichtiger Dienstleistungen ohne Zulassung unzulässig. Angesichts der Verfahrensdauer entsteht ohne gestellten Antrag eine Versorgungslücke. Es sollte daher umgehend geklärt werden, wie der Betrieb rechtskonform gestaltet und der Antrag schnellstmöglich eingereicht werden kann.



