Kryptowährungen in der Scheidung: Zugewinnausgleich, Auskunft und Bewertung
Bei einer Scheidung wird das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen ausgeglichen. Kryptowährungen werfen dabei besondere Fragen auf: Sie sind volatil, lassen sich vergleichsweise leicht verbergen und ihre Bewertung kann sich von Tag zu Tag erheblich ändern. Dieser Beitrag erklärt, wie Kryptowerte im Zugewinnausgleich behandelt werden, welche Auskunftspflichten bestehen, auf welchen Stichtag es ankommt und wie Sie sich gegen die Verheimlichung von Coins schützen können.
Kryptowährungen sind Teil des Zugewinnausgleichs
Leben Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wird bei der Scheidung der Zugewinn ausgeglichen (§ 1363 BGB). Ausgeglichen wird der Vermögenszuwachs, den jeder Ehegatte während der Ehe erzielt hat. Kryptowährungen sind dabei Vermögensgegenstände wie andere Kapitalanlagen auch und fließen mit ihrem Wert in die Berechnung ein.
Für die Berechnung werden Anfangsvermögen und Endvermögen jedes Ehegatten gegenübergestellt (§§ 1373 bis 1376 BGB). Wer den höheren Zugewinn erzielt hat, schuldet dem anderen die Hälfte der Differenz als Ausgleichszahlung. Vorhandene Kryptobestände erhöhen das Endvermögen und damit den auszugleichenden Zugewinn.
Die Auskunftspflicht über Krypto-Vermögen
Jeder Ehegatte ist verpflichtet, dem anderen Auskunft über sein Vermögen zu erteilen (§ 1379 BGB). Das umfasst auch Kryptowährungen. Die Auskunft bezieht sich auf das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung und zum Stichtag des Zugewinnausgleichs und ist auf Verlangen zu belegen.
Konkret kann verlangt werden, dass Bestände, Wallets und Konten bei Kryptobörsen offengelegt und mit geeigneten Unterlagen nachgewiesen werden. Dazu gehören etwa:
- Aufstellung der gehaltenen Kryptowährungen mit Mengenangaben zum jeweiligen Stichtag.
- Kontoauszüge und Transaktionsübersichten der genutzten Kryptobörsen.
- Adressen der verwendeten Wallets sowie deren Bestände.
- Belege über Käufe, Verkäufe und Transfers im maßgeblichen Zeitraum.
Wird die Auskunft verweigert oder erkennbar unvollständig erteilt, kann sie gerichtlich durchgesetzt und im Streitfall durch Versicherung an Eides statt bekräftigt werden.
Der Stichtag und das Problem der Volatilität
Für die Bewertung des Endvermögens kommt es auf einen bestimmten Stichtag an: in der Regel den Tag der Zustellung des Scheidungsantrags. Für die Auskunft zum Trennungsvermögen ist der Zeitpunkt der Trennung maßgeblich. Bei Kryptowährungen ist der Stichtag besonders heikel, weil die Kurse stark schwanken. Ein Bestand kann zum Stichtag ein Vielfaches dessen wert sein, was er wenige Wochen später noch wert ist, oder umgekehrt.
Maßgeblich ist der Marktwert zum jeweiligen Stichtag, üblicherweise abgeleitet aus den Kursen einer anerkannten Handelsplattform. Spätere Kursveränderungen ändern den festgestellten Wert grundsätzlich nicht. Diese Stichtagsbetrachtung kann je nach Marktlage erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der Ausgleichsforderung haben und sollte sorgfältig dokumentiert werden.
Verheimlichung von Kryptowährungen: Risiken und Schutz
Kryptowährungen gelten als vergleichsweise leicht zu verbergen, weil sie ohne Bank gehalten werden können und Wallets nicht zentral registriert sind. Wer Vermögen dem Ausgleich entziehen möchte, riskiert jedoch erhebliche Nachteile.
Das Gesetz schützt den ausgleichsberechtigten Ehegatten: Vermögensminderungen durch illoyale Handlungen, etwa das Verschenken oder Beiseiteschaffen von Vermögen, werden dem Endvermögen hinzugerechnet (§ 1375 Abs. 2 BGB). Wer Kryptobestände kurz vor dem Stichtag heimlich überträgt, muss sich diese Werte unter Umständen weiter zurechnen lassen.
Besteht der Verdacht verheimlichter Bestände, gibt es mehrere Ansatzpunkte:
- Indizien aus den Finanzen: Überweisungen an Kryptobörsen auf Kontoauszügen deuten auf vorhandene oder frühere Krypto-Investitionen hin.
- Steuerunterlagen: In Steuererklärungen erklärte Veräußerungsgeschäfte oder Einkünfte können Bestände belegen.
- Blockchain-Auswertung: Bekannte Wallet-Adressen lassen sich über die öffentliche Blockchain teilweise nachvollziehen.
- Eidesstattliche Versicherung: Bei begründeten Zweifeln an der Vollständigkeit kann deren Abgabe verlangt werden, eine bewusst falsche Versicherung ist strafbar.
Steuerliche Folgen der Vermögensübertragung beachten
Wird der Zugewinnausgleich nicht in Geld, sondern durch Übertragung von Kryptowährungen erfüllt, kann dies steuerlich relevant sein. Die Übertragung von Coins an Erfüllungs statt kann als Veräußerungsvorgang gewertet werden und innerhalb der einjährigen Haltefrist einen steuerpflichtigen Gewinn nach § 23 EStG auslösen. Vor einer solchen Gestaltung sollte daher geprüft werden, ob eine Ausgleichszahlung in Geld die günstigere Lösung ist.
Professionelle Unterstützung durch Kryptoanwalt.de
Die Behandlung von Kryptowährungen in der Scheidung erfordert Wissen an der Schnittstelle von Familienrecht, Bewertungsfragen und Steuerrecht. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung oder Erfüllung von Auskunftsansprüchen, der stichtagsbezogenen Bewertung von Kryptobeständen, dem Aufspüren verheimlichter Vermögenswerte sowie der steuerlich optimalen Gestaltung des Ausgleichs. Eine frühzeitige Beratung verhindert, dass volatile Kurse oder verschwiegene Bestände zu Ihrem Nachteil wirken. Kontaktieren Sie uns für eine Einschätzung Ihres Falls.
FAQ
Zählen Kryptowährungen zum Zugewinnausgleich?
Ja. Kryptowährungen sind Vermögensgegenstände und fließen mit ihrem Wert in das Endvermögen ein. Lebt das Paar in der Zugewinngemeinschaft, wird der während der Ehe erzielte Wertzuwachs ausgeglichen. Bestehende Kryptobestände erhöhen damit den auszugleichenden Zugewinn.
Muss mein Ehepartner mir seine Kryptobestände offenlegen?
Ja. Es besteht eine wechselseitige Auskunftspflicht über das Vermögen zum Trennungszeitpunkt und zum Stichtag des Zugewinnausgleichs. Diese umfasst Kryptowährungen und ist auf Verlangen zu belegen, etwa durch Börsenauszüge, Transaktionsübersichten und Wallet-Adressen. Wird die Auskunft verweigert, kann sie gerichtlich durchgesetzt werden.
Welcher Kurs gilt für die Bewertung der Coins?
Maßgeblich ist der Marktwert zum jeweiligen Stichtag, in der Regel der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags, abgeleitet aus den Kursen einer anerkannten Handelsplattform. Spätere Kursveränderungen ändern den festgestellten Wert grundsätzlich nicht. Wegen der hohen Volatilität sollte der Stichtagswert sorgfältig dokumentiert werden.
Was kann ich tun, wenn mein Partner Kryptowährungen verheimlicht?
Hinweise ergeben sich oft aus Überweisungen an Kryptobörsen auf Kontoauszügen, aus Steuerunterlagen oder aus der Auswertung bekannter Wallet-Adressen. Illoyale Vermögensminderungen werden dem Endvermögen hinzugerechnet. Bei begründeten Zweifeln an der Vollständigkeit der Auskunft kann eine Versicherung an Eides statt verlangt werden, deren bewusst falsche Abgabe strafbar ist.



