Steuerrecht

Krypto-Derivate richtig versteuern: Futures, Perpetuals und Optionen nach § 20 EStG

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veröffentlicht am:
23/7/2026
Krypto-Futures & Steuer

Wer Bitcoin kauft und verkauft, kennt die Regeln des § 23 EStG mit der einjährigen Haltefrist. Doch sobald mit Hebel gehandelt wird, etwa über Futures, Perpetual Swaps oder Optionen, gelten völlig andere Vorschriften. Viele Trader erklären ihre Derivategewinne falsch oder gar nicht, und das kann teuer werden.

Der entscheidende Unterschied: Beim Derivatehandel erwerben Sie keine Coins, sondern setzen auf die Kursentwicklung. Steuerlich sind das in der Regel Termingeschäfte, die zu den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG gehören. Haltefrist, Freigrenze und persönlicher Steuersatz des § 23 EStG spielen hier keine Rolle.

Dieser Beitrag erklärt die Abgrenzung zwischen Spot- und Derivatehandel, die Besteuerung von Futures und Perpetuals, die aktuelle Rechtslage bei der Verlustverrechnung nach dem Jahressteuergesetz 2024 und die Erklärungspflichten bei ausländischen Plattformen.

Spothandel oder Termingeschäft: die entscheidende Abgrenzung

Beim Spothandel kaufen Sie die Kryptowährung selbst. Gewinne unterliegen als privates Veräußerungsgeschäft dem § 23 EStG: Innerhalb der Haltefrist steuerpflichtig zum persönlichen Steuersatz, nach einem Jahr nach aktueller Rechtslage steuerfrei. Zu den Reformplänen lesen Sie unseren Beitrag zur Krypto-Steuerreform 2026.

Anders bei Derivaten: Futures, Perpetual Swaps, Optionen und die meisten CFDs sind auf Differenzausgleich gerichtet. Sie erhalten nie die Coins, sondern nur die Differenz zwischen Eröffnungs- und Schlusskurs. Solche Geschäfte sind Termingeschäfte im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG.

  • Spothandel: § 23 EStG, Haltefrist, persönlicher Steuersatz, Freigrenze 1.000 Euro
  • Futures, Perpetuals, Optionen, CFDs: § 20 EStG, keine Haltefrist, Abgeltungsteuersatz
  • Hebelprodukte mit physischer Lieferung: Einzelfallprüfung, die Einordnung hängt von der konkreten Ausgestaltung ab

So werden Gewinne aus Krypto-Derivaten besteuert

Gewinne aus Termingeschäften unterliegen der Abgeltungsteuer: 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag, insgesamt 26,375 Prozent, gegebenenfalls zuzüglich Kirchensteuer. Eine Haltefrist gibt es nicht, auch nach Jahren realisierte Gewinne bleiben steuerpflichtig. Dafür profitieren Vieltrader mit hohem persönlichem Steuersatz: Statt bis zu 45 Prozent im Spothandel innerhalb der Haltefrist fallen auf Derivategewinne maximal rund 28 Prozent an.

Auch Funding Fees bei Perpetual Swaps und Stillhalterprämien aus Optionsgeschäften sind steuerlich zu erfassen. Die Details sind technisch, der Grundsatz aber klar: Jeder realisierte Vorteil aus dem Derivatehandel gehört in die Steuererklärung.

Praxishinweis: Krypto-Derivateplattformen sitzen fast ausnahmslos im Ausland und führen keine deutsche Kapitalertragsteuer ab. Die Besteuerung erfolgt daher nicht automatisch, Sie müssen sämtliche Gewinne selbst in der Anlage KAP erklären.

Verlustverrechnung: das Ende der 20.000-Euro-Falle

Jahrelang galt für Termingeschäfte eine drastische Beschränkung: Verluste durften nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und Stillhalterprämien verrechnet werden, und das nur bis 20.000 Euro pro Jahr. Aktive Trader mussten dadurch teils Steuern auf Gewinne zahlen, die wirtschaftlich gar nicht entstanden waren.

Diese Regelung ist Geschichte: Mit dem Jahressteuergesetz 2024 hat der Gesetzgeber die Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG rückwirkend für alle offenen Fälle gestrichen, nachdem der Bundesfinanzhof erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel geäußert hatte. Verluste aus Termingeschäften sind seither wieder unbeschränkt mit allen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechenbar.

Wichtig: Die Streichung gilt für alle offenen Fälle. Wer für die Jahre ab 2021 Steuerbescheide erhalten hat, in denen Termingeschäftsverluste nur beschränkt berücksichtigt wurden, sollte prüfen lassen, ob die Bescheide noch änderbar sind. Hier liegt teils erhebliches Erstattungspotenzial.

Die Grundlagen im Überblick

Für die korrekte Deklaration Ihres Derivatehandels kommt es auf vier Punkte an:

  1. Welche Produkte haben Sie gehandelt, und sind diese als Termingeschäft nach § 20 EStG oder als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG einzuordnen?
  2. Wurden alle realisierten Gewinne, Funding Fees und Prämien vollständig erfasst?
  3. Sind Verluste dokumentiert und in der richtigen Einkunftsart geltend gemacht?
  4. Wurden Gewinne von ausländischen Plattformen in der Anlage KAP erklärt?

Fehler in der Zuordnung wirken sich unmittelbar auf Steuersatz und Verlustverrechnung aus und fallen bei Prüfungen regelmäßig auf.

Getrennte Welten: Verluste aus Spot und Derivaten

Ein häufiger Irrtum: Verluste aus Futures lassen sich nicht mit Gewinnen aus dem Spothandel verrechnen, und umgekehrt. Die Einkunftsarten des § 20 EStG und des § 23 EStG bilden getrennte Verrechnungskreise. Wer im selben Jahr 50.000 Euro Spotgewinn und 50.000 Euro Futures-Verlust erzielt, zahlt auf den Spotgewinn volle Steuern, obwohl unter dem Strich nichts verdient wurde. Wie Verluste im Spothandel optimal genutzt werden, zeigt unser Beitrag zum steuerlichen Geltendmachen von Krypto-Verlusten.

Nicht erklärte Derivategewinne: ein unterschätztes Risiko

Viele Trader haben Derivategewinne auf Offshore-Plattformen in der Annahme verschwiegen, deutsche Behörden würden davon nie erfahren. Diese Rechnung geht nicht mehr auf: Seit 2026 melden Kryptodienstleister nach DAC8 und CARF systematisch Kundendaten, und über Sammelauskunftsersuchen werden auch Altjahre aufgearbeitet. Die Einzahlung auf die Derivateplattform und die Rückzahlung auf das Bankkonto hinterlassen zudem Spuren, die sich behördlich nachvollziehen lassen. Wer Gewinne nachzuerklären hat, findet die Voraussetzungen in unserem Beitrag zur Selbstanzeige bei Krypto-Gewinnen.

Was Derivate-Trader jetzt tun sollten

Produkte richtig einordnen. Klären Sie für jedes gehandelte Produkt, ob § 20 oder § 23 EStG gilt.

Vollständige Handelshistorie sichern. Exportieren Sie regelmäßig alle Trades, Funding Fees und Liquidationen, bevor Plattformen Daten löschen oder den Zugang sperren.

Alte Steuerbescheide prüfen. Bescheide mit beschränkter Termingeschäfts-Verlustverrechnung ab 2021 können Erstattungspotenzial bergen.

Nacherklärungsbedarf klären. Nicht deklarierte Gewinne auf Auslandsplattformen sollten vor ihrer Entdeckung nacherklärt werden.

So unterstützen wir Sie

Wir ordnen Ihre Handelsprodukte steuerlich korrekt ein, prüfen alte Bescheide auf Änderungsmöglichkeiten nach dem Jahressteuergesetz 2024, erstellen belastbare Gewinnermittlungen aus komplexen Handelshistorien und begleiten Nacherklärungen und Selbstanzeigen. Kontaktieren Sie uns für eine Ersteinschätzung Ihrer Situation.

FAQ

Wie werden Krypto-Futures in Deutschland besteuert?

Krypto-Futures und Perpetual Swaps sind in der Regel Termingeschäfte nach § 20 Abs. 2 EStG. Gewinne unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag, insgesamt 26,375 Prozent. Eine Haltefrist wie im Spothandel gibt es nicht, dafür ist der Steuersatz gedeckelt.

Gilt die einjährige Haltefrist auch für Krypto-Derivate?

Nein. Die Haltefrist des § 23 EStG gilt nur für den Kauf und Verkauf der Kryptowährungen selbst. Bei Futures, Perpetuals, Optionen und CFDs erwerben Sie keine Coins, sondern handeln auf Differenzausgleich. Gewinne bleiben daher unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig.

Kann ich Verluste aus Krypto-Futures unbegrenzt verrechnen?

Innerhalb der Kapitaleinkünfte ja: Das Jahressteuergesetz 2024 hat die frühere 20.000-Euro-Beschränkung rückwirkend für alle offenen Fälle gestrichen. Verluste aus Termingeschäften sind seither wieder voll mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechenbar, nicht aber mit Spotgewinnen nach § 23 EStG.

Was ist mit alten Steuerbescheiden, in denen Verluste gekappt wurden?

Für die Jahre ab 2021 wurden Termingeschäftsverluste vielfach nur bis 20.000 Euro berücksichtigt. Da die Streichung der Beschränkung für alle offenen Fälle gilt, sollten betroffene Bescheide auf Änderungsmöglichkeiten geprüft werden. Bei noch offenen Einspruchs- oder Änderungsfristen besteht Erstattungspotenzial.

Muss ich Gewinne von ausländischen Derivateplattformen selbst erklären?

Ja. Ausländische Plattformen führen keine deutsche Kapitalertragsteuer ab. Sämtliche Gewinne aus Termingeschäften müssen daher in der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Das Verschweigen ist Steuerhinterziehung und wird durch DAC8, CARF und Sammelauskunftsersuchen zunehmend entdeckt.

Kann ich Futures-Verluste mit Gewinnen aus dem Bitcoin-Spothandel verrechnen?

Nein. Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG und private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG bilden getrennte Verrechnungskreise. Futures-Verluste mindern nur Kapitaleinkünfte, Spotverluste nur Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften. Diese Trennung sollte bereits bei der Handelsstrategie bedacht werden.

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