Steuerrecht

Müssen Krypto-Transaktionen gemeldet werden?

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veröffentlicht am:
29/4/2025

Ja, Krypto-Transaktionen müssen unter bestimmten Voraussetzungen gemeldet werden. Die AWG-Meldepflicht greift u.a. ab einem Wert von 50.000 Euro.

Rechtsgrundlage: Das Außenwirtschaftsgesetz (AWG)

Das AWG regelt den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr und verfolgt dabei außenwirtschaftspolitische Ziele.

<div class="u-blog-para">§ 11 Abs. 2 AWG verpflichtet inländische Personen – also natürliche oder juristische Personen mit Wohnsitz oder Sitz in Deutschland – zur Meldung bestimmter Zahlungen aus oder in das Ausland, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert überschreiten.</div>

Die Einzelheiten dazu finden sich in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Relevante Norm ist hier insbesondere § 67 AWV, der die Meldepflicht für Kapitalbewegungen konkretisiert.

Wann besteht eine Meldepflicht bei Krypto-Transaktionen?

Mit der steigenden Bedeutung von Kryptowährungen hat auch die Deutsche Bundesbank klargestellt: Kryptowährungen gelten als Finanzmittel im Sinne des § 67 AWV – sofern sie im Rahmen eines grenzüberschreitenden Zahlungsvorgangs verwendet werden.

Seit dem 01.01.2025 gilt ein einheitlicher Schwellenwert von 50.000 Euro pro Transaktion. Damit ersetzt dieser Wert die bislang geltende Grenze von 12.500 Euro.

Beispielhafte meldepflichtige Sachverhalte:

  • Sie transferieren Bitcoin im Wert von über 50.000 Euro an eine ausländische Börse oder  fremdesWallet.
  • Sie erhalten Ethereum im gleichen Umfang von einer nicht in Deutschland ansässigen Privatperson oder Firma.
  • Sie tätigen eine Zahlung in Stablecoins zur Begleichung einer Rechnung außerhalb Deutschlands.

Entscheidend ist nicht die Währung, sondern der Euro-Gegenwert zum Zeitpunkt der Transaktion.

Wer muss melden – und wie?

Meldepflichtig sind:

  • Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland
  • Unternehmen, die inländische juristische Personen sind
  • Finanzdienstleister mit Sitz im Inland

Die Meldung erfolgt bei regelmäßigen Zahlungen über das Meldeportal „Allgemeines Meldeportal Statistik“ (AMS) der Deutschen Bundesbank und ist grundsätzlich bis zum 7. Kalendertag des auf die Zahlung folgenden Monats abzugeben.

Was droht bei einem Verstoß gegen die Meldepflicht?

Ein Verstoß gegen die Meldepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 19 AWG dar. Die Sanktionen reichen von Verwarnungsgeldern bis hin zu Bußgeldern in Höhe von bis zu 30.000 Euro.

Selbstanzeige als Chance zur Vermeidung eines Bußgeldes

Wer seine Meldepflichten bislang versäumt hat, sollte nicht zögern: Das AWG kennt die Möglichkeit einer sogenannten Selbstanzeige. Wer eine unterlassene Meldung nachträglich und freiwillig einreicht, bevor die Behörden den Verstoß entdeckt haben, kann unter bestimmten Umständen ein Bußgeld vollständig vermeiden.

Voraussetzung ist, dass die Anzeige vollständig und rechtzeitig erfolgt. Dies bietet insbesondere für Kryptoinvestoren eine wirksame Möglichkeit, ohne Sanktionen in die Legalität zurückzukehren – ähnlich wie bei der strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerrecht.

<div class="u-blog-haken">Unser Team von Kryptoanwalt.de unterstützt Sie gerne bei der rechtssicheren Erstellung und Einreichung einer Selbstanzeige sowie bei der Prüfung, ob überhaupt eine Meldepflicht vorliegt.</div>

Fazit: Compliance lohnt sich – auch bei Krypto

Kryptowährungen genießen (noch) einen Hauch von Anonymität – doch das entbindet nicht von regulatorischen Pflichten. Die AWG-Meldepflicht dient nicht der Besteuerung, sondern der Erhebung außenwirtschaftlicher Daten durch die Deutsche Bundesbank. Dennoch: Wer sich nicht daran hält, riskiert empfindliche Sanktionen.

Unser Rat: Wenn Sie regelmäßig größere Krypto-Transaktionen tätigen oder planen, empfehlen wir eine rechtliche Überprüfung Ihrer Sachverhalte – gerade bei grenzüberschreitenden Transaktionen. Eine frühzeitige Selbstanzeige kann Bußgelder vermeiden und bietet einen unkomplizierten Weg zur rechtskonformen Meldung.

<div class="u-blog-achtung"> Wir von Kryptoanwalt.de helfen Ihnen gerne dabei, den Überblick über Ihre Pflichten zu behalten – kompetent, diskret und effizient. </div>

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