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Die Berichtigungspflicht nach § 153 AO

Erben sind nicht nur Rechtsnachfolger im zivilrechtlichen Sinn, sondern auch in steuerlicher Hinsicht. Wer erkennt, dass eine vom Erblasser abgegebene Steuererklärung unrichtig oder unvollständig ist und dies zu einer Steuerverkürzung geführt hat, muss dies unverzüglich anzeigen und berichtigen. Diese Berichtigungspflicht ergibt sich aus § 153 Abs. 1 AO und wird bei Kryptonachlässen schnell relevant, etwa wenn im Wallet umfangreiche, nicht erklärte Trades sichtbar werden.

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Strafrechtliche Dimension für die Erben

Kommen die Erben der Berichtigungspflicht nicht nach, kann sich das eigene Unterlassen zu einer eigenständigen Steuerhinterziehung nach § 370 AO entwickeln – mit allen strafrechtlichen Konsequenzen. Die Tat des Erblassers und das Verhalten der Erben nach Kenntnis werden dabei getrennt betrachtet. Wichtig: Die Festsetzungsfrist kann sich im Hinterziehungsfall auf zehn Jahre verlängern, sodass das Finanzamt deutlich weiter in die Vergangenheit zurückgreifen kann.

Erbschaftsteuer und Bewertung von Kryptowährungen

Parallel zur einkommensteuerlichen Dimension stellt sich die Frage der Erbschaftsteuer. Kryptowerte sind als sonstiges Vermögen anzugeben und mit dem gemeinen Wert zum Todestag zu bewerten. Insbesondere bei volatilen Coins kann dies zu erheblichen Abweichungen zwischen Todestag und Zeitpunkt der Abgabe führen – die Dokumentation eines belastbaren Kurses ist daher ein zentrales Element der Nachlassabwicklung.

  • Ziehen Sie frühzeitig spezialisierte anwaltliche Beratung hinzu – insbesondere, wenn Umfang oder Struktur des Kryptovermögens unklar sind.

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